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Übergangsfrist für Kassensystem endet im Dezember

Übergangsfrist für Kassensystem endet

Mit Einführung der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) standen viele Bäckereien vor dem Problem, dass einige ihrer gerade neu angeschafften Kassensysteme nicht nachgerüstet werden konnten. Deshalb wurde – auch durch den Lobbyerfolg des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks – eine Übergangsfrist geschaffen, in der solche Kassen noch verwendet werden dürfen.

Diese Frist endet nun zum 31. Dezember 2022 und es ist jetzt dringend Zeit, zu handeln.

Eine Verlängerung der Frist wird es mit großer Sicherheit nicht geben. Außerdem wird es nicht ausreichen, bis zum 31. Dezember die neuen Kassen bestellt zu haben. Vielmehr wird verlangt, dass zum Jahreswechsel die neuen Kassen mit einer TSE in Betrieb sind.

Problematisch ist, dass es derzeit aus vielen Gründen (Corona-Lockdown in China, Container-Knappheit in der Schifffahrt, Ukraine-Krieg, Lkw-Fahrer-Mangel und allgemein erhöhte Nachfrage) zu langen Lieferzeiten kommen kann. Wer also bis zum Herbst wartet, wird eventuell erst im Frühjahr 2023 – und damit zu spät – neue Kasse bekommen.

Praxishilfe des ZDH

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat für die Betriebe eine Praxishilfe „Was gilt es bei der Anschaffung eines Kassensystems zu bedenken“ erstellt. Mithilfe von Kontrollfragen wird der Betriebsinhaber auf die Kernaspekte hingewiesen, die es bei der Investitionsentscheidung zu bedenken gilt. Mit der Anschaffung eines neuen Kassensystems können aber auch Potenziale gehoben werden, die vielfach in der Automation von Prozessen enthalten sind. Auch hierzu sind Hinweise in der Informationsschrift enthalten.

Die Übergangszeit gilt ausschließlich für Registrierkassen, die im Zeitraum vom 26. November 2010 bis 31. Dezember 2019 angeschafft wurden und den Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26.11.2010 (sogenannte Kassenrichtlinie 2010) genügen, allerdings bauartbedingt nicht durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) aufrüstbar sind. Alle anderen Kassen, die nicht mit einer TSE ausgestattet sind, dürfen schon jetzt nicht mehr betrieben werden.